Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie* zu erreichen und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, muss auch die Struktur der Fließgewässer durch sogenannte "Revitalisierungen" gezielt verbessert werden. Um die Kommunen als Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast an den Gewässern II. Ordnung bei der Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben bestmöglich zu unterstützen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Landesstudie Gewässerökologie (LS GÖ) ins Leben gerufen.
Was sind die Ergebnisse der Landesstudie Gewässerökologie?Die Landesstudie Gewässerökologie konkretisiert die in den Bewirtschaftungsplänen enthaltenen Maßnahmenprogramme zur Verbesserung der Gewässerstruktur. Mit der landesweiten Erstellung von Maßnahmenkonzeptionen* möchten wir den Kommunen eine Unterstützung zur zielgerichteten Planung von Revitalisierungen zur Verfügung stellen.
Ein wesentlicher Baustein der Maßnahmenkonzeptionen sind die nun final abgegrenzten Maßnahmenbereiche*. Für jeden Maßnahmenbereich wird es am Ende des Projekts (voraussichtlich 2026) eine Maßnahmenkonzeption geben, die erforderliche Maßnahmentypen vorschlägt, um strukturelle Defizite im Gewässerabschnitt zu beheben. Geeignete Maßnahmenbereiche können ab sofort auf den Unterseiten dieser Webseite (hier gehts zur Übersichtskarte) angesehen oder als Shapefile heruntergeladen werden.
Wie viele Maßnahmen sind erforderlich?Wie groß der Revitalisierungsbedarf ist, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, ist in den sogenannten Programmstrecken Gewässerstruktur* der aktuellen Bewirtschaftungspläne festgeschrieben. Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sollen prioritär innerhalb der Programmstrecken realisiert werden. Diese beinhalten den nach heutigem Stand für mindestens erforderlich gehaltenen Bedarf. Maßnahmen haben nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft eine höhere Priorität gegenüber Maßnahmen außerhalb von Programmstrecken. In der Regel sind mehr Maßnahmenbereiche abgegrenzt, als benötigt werden, sodass innerhalb der Gewässer eine Auswahlmöglichkeit geeigneter Maßnahmenbereiche besteht.
Wie wurden die Maßnahmenbereiche abgegrenzt?Die Abgrenzung der Maßnahmenbereiche basiert u. a. auf den Ergebnissen der Defizitanalyse*, mit Hilfe derer strukturell defizitäre Gewässerabschnitte identifiziert werden. Alle Auswertungen, die zur Erstellung der Maßnahmenbereiche vorgenommen wurden, basieren auf landesweit verfügbaren Daten (insbesondere der Gewässerstrukturkartierung Baden-Württemberg, Datenstand 2022) und spiegeln deren Datenstand wider.
Zur Plausibilisierung der automatisiert erstellten Maßnahmenbereiche wurden die Wasserbehörden um eine Einschätzung der Maßnahmenbereiche vor dem Hintergrund des aktuellen Gewässerzustands gebeten. Nach Einarbeitung der erhaltenen Rückmeldungen können wir nun den finalen Stand der Maßnahmenbereiche zur Verfügung stellen.
Wie können Kommunen die Maßnahmenbereiche nutzen?Die Maßnahmenbereiche beantworten die Frage "Wo ist eine Revitalisierung sinnvoll?" und können schon jetzt genutzt werden, um frühzeitig in den Flächenerwerb und die Planung einzusteigen. In unserem Scrollytelling erfahren Sie anschaulich, wie Sie von der Idee zur Umsetzung einer Gewässerrevitalisierung kommen können. Für Fragen rund um das Thema Revitalisierung von Fließgewässern und zum Thema Förderung wenden Sie sich gerne an die zuständige untere Wasserbehörde als Ansprechpartner.
Haben Sie weitere Fragen?Eine Kurzanleitung zum Umgang mit dem Kartenviewer finden Sie hier. Weitere Informationen zur Landesstudie Gewässerökologie erhalten Sie auf der Internetseite der Geschäftsstelle Gewässerökologie (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wasserboden/gsgoe/). Dort steht auch eine Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung. Ein Glossar mit den Definitionen der wichtigsten Fachbegriffe können Sie hier abrufen.
Bei weiteren Fragen oder auftretenden Problemen melden Sie sich gerne direkt an gs.gewaesseroekologie@rpt.bwl.de.
Ihre Geschäftsstelle Gewässerökologie